Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Günter Klenota - Dental-Service | Dorotheastr. 7, 63263 Neu-Isenburg
1. Allgemeines
Gegenwärtige und zukünftige Aufträge werden ausschließlich zu unseren folgenden Reparatur–, Lieferungs– und Zahlungsbedingungen abgeschlossen und erfüllt. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Abbildungen in Katalogen und Prospekten sind unverbindlich, Änderungen in Ausführung und Material bei gleicher Verwendbarkeit bleiben vorbehalten.
3. Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Der Empfänger hat unverzüglich nach Eingang der Lieferung die Sendung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Unversehrtheit der Ware zu untersuchen und gegebenenfalls unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Rüge, so gilt die Lieferung als anerkannt.
4. Montage und Inbetriebsetzung
Der Anschluss von Geräten an das Versorgungsnetz gehört nicht zu unseren Verbindlichkeiten aus dem Auftrag, insbesondere gehören Bau– und Installationsarbeiten (wie z.B. das Verlegen von Wasser–, Abwasser–, Luft–, Elektrizitäts– und Gasleitungen), sowie die Überwachung und Anleitung
dieser Arbeiten, nicht zu unserem Leistungsumfang. Die Einrichtungsgegenstände werden durch unser Fachpersonal aufgestellt, montiert und in Betrieb gesetzt.
5. Preise
Preise gelten stets ab Betriebssitz des Auftragnehmers bzw. Verkäufers zum Zeitpunkt der Lieferung. Kosten für Transport, Verpackung sowie Versicherung werden nach Aufwand berechnet. Die Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
6. Zahlungen
Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug und ohne Zahlungsfrist in einer Summe zahlbar – Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Auftragnehmer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, letztere nur bei besonderer Vereinbarung. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungenen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Kontokorrent–Kredite zu ersetzen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Waren und eingebauten Teile bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung jetzt oder künftig entstehenden Ansprüche. Der Auftraggeber darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Der Veräußerung stehen Be–und Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertungen gleich. Sämtliche Forderungen, Ansprüche, Nebenrechte und Sicherheiten aus der künftigen Veräußerung unserer Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber mit Einbeziehung dieser Lieferungs– und Zahlungsbedingungen, bis zur Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Wir sind berechtigt, und der Auftraggeber ist auf unser Verlangen verpflichtet, diese Abtretung den Abnehmern des Auftraggebers gegenüber bekanntzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer jedwede erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
Die Be– und Verarbeitung, Montage und sonstige Verwertung der von uns gelieferten Abtretungsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten, unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, so steht uns das Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand zu, in dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Lieferungs– und Zahlungsbedingungen.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen unserer Vorbehaltswaren sind, solange sie in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, unzulässig. Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte muss der Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitteilen (§ 402 BGB).Bei Pfändungen hat der
Auftraggeber uns unverzüglich Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung zu übersenden, die den Fortbestand unserer Forderung und unseres Eigentumsvorbehaltes an der gepfändeten Sache bestätigt. Interventionskosten trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt bekanntzugeben und aufzuerlegen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Auftraggebers nach unserer Wahl insoweit die Sicherheiten freigeben.
8. Kostenvoranschläge
Die voraussichtlich entstehenden Kosten für Reparaturen und Leistungen werden anhand von Erfahrungswerten ermittelt. Die in Kostenvoranschlägen genannten Reparaturkosten erstrecken sich auf den jeweils genannten Arbeitsumfang und die aufgeführten Ersatzteile. Die endgültigen Kosten können erst bei Reparaturausführung ermittelt werden. Bei erkennbarer erheblicher Überschreitung des veranschlagten Reparaturpreises erfolgt eine Mitteilung an den Kunden, bevor die Reparatur beendet wird. Kostenvoranschläge werden von uns erstellt, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten 50% des Wiederbeschaffungswertes eines gleichen oder vergleichbaren Modells überschreiten.
Für vom Kunden angeforderte Kostenvoranschläge wird eine Bearbeitungsgebühr im Wert von mindestens –1– AE erhoben, wenn die Reparatur nicht ausgeführt werden soll.
9. Reparaturen
Reparaturen, Wartungsarbeiten und Umbauten an Geräten werden zu folgenden Bedingungen
ausgeführt:
- Arbeitszeiten und Wartezeiten werden in Arbeitseinheiten (AE) zu je 15 Minuten (mind. jedoch 2 AE je Anfahrt) berechnet.
- Anfahrtskosten werden mit entfernungsabhängigen Pauschalsätzen für An– und Abfahrtzeit sowie Fahrzeugkosten berechnet.
- AE und Fahrtkosten werden auch berechnet, wenn der Auftraggeber versäumt hat den Auftrag rechtzeitig (d.h. spätestens am letzten Arbeitstag vor der geplanten Ausführung) zu stornieren, bzw. die Erfüllung nach Eintreffen des Technikers ablehnt.
- Nebenkosten können in der tatsächlich anfallenden Höhe berechnet werden.
- Soweit Reparaturen und Umbauten nicht in der normalen Arbeitszeit der Techniker durchgeführt werden können, werden die Über–, Nacht– bzw. Feiertagsstunden mit entsprechendem Zuschlag berechnet.
- Zusätzlich benötigtes Montagematerial und evtl. speziell anzufertigende Teile werden berechnet.
Dies gilt insbesondere auch bei der Montage neuer Geräte, bei denen kostenfreie Aufstellung vereinbart wurde. - Eingesandte Reparaturgegenstände müssen frei von gesundheitsschädlichen Viren und Keimen
sein. Insbesondere Hand– und Winkelstücke sind vor Reparatureinsendung zu sterilisieren.
Reparaturgegenstände die uns ohne Fehlerangabe erreichen, werden geprüft, festgestellte Mängel werden beseitigt.
Da Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird der entstandene Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, auch wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil:
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat;
- ein benötigtes Teil nicht zu beschaffen ist,
- der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend war,
- der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde,
- sonstige, vom Kunden zu vertretende Umstände eingetreten sind.
Bei Nichtausführung einer Reparatur – z.B. aufgrund eines Kostenvoranschlages – muss der Reparaturgegenstand nicht in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Für hilfsweise zur Verfügung gestellte Gegenstände wird eine Mietgebühr berechnet.
10. Gewährleistung
Es gilt die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gewährleistungsdauer. Das Recht des Auftraggebers beschränkt sich zuerst auf Nachbesserung. Erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, Wandlung, Minderung oder, beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch, auch für Mangelfolgeschäden, ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wareneingang und bei verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels bei uns eingehen. Mängel, die aufgrund von natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Handhabung oder Pflege entstehen, sind von der Garantie ausgenommen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne Einverständnis des Auftragnehmers in den Auftragsgegenstand eingreift.
Beanstandete Waren oder Teile werden von uns an unseren Lieferanten zur kostenlosen Instandsetzung oder zum Ersatz eingesandt. Nur wenn der Lieferant die Beanstandung anerkannt hat, sind wir zum Ersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, etwaigen Vorausersatz nachzuberechnen, wenn unser Lieferant die Beanstandung nicht anerkannt hat.
11. Rückgabe
Die Rückgabe gelieferter Waren und Ersatzteile bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Berechnung von Bearbeitungsgebühren für die Rücknahme in Höhe von bis zu 20% des Warenwertes bleibt – auch im Falle der Zustimmung – vorbehalten.
12. Sonstiges
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass alle durch die Geschäftsbeziehung anfallenden Daten bei uns EDV–mäßig gesammelt und verarbeitet werden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Seiten der Betriebssitz des Auftragnehmers. Ist der Kunde Vollkaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Betriebssitz des Auftragnehmers bzw. Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Gutschein-Anforderung auf dieser Webseite:
Es ist einmalig eine Gutschein-Anforderung pro Praxis bzw. Labor möglich.
Bei Praxisgemeinschaften ist eine Gutschein-Anforderung 1 x pro Arzt möglich.
Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Wert des Gutscheins / der Gutscheine stellt einen Nachlass auf den Arbeitsaufwand einer Reparatur dar; eine Verrechnung mit sonstigen Leistungen ist nicht möglich.
Eine Kombination mit dem Bonusheft ist möglich.
Bonusheft:
Im Bonusheft werden die Reparaturen pro Kunde und Gerät erfasst. Bei jeder 11. Reparatur eines Gerätes werden die Kosten der Arbeitszeit erlassen. Eine Kombination mit der Gutschein-Aktion ist möglich.
Unsere AGB als Download finden Sie hier